Fischerprüfung |
Jugendfischereischein Der Jugendfischereischein kann im Alter von 10 bis 18 Jahren auf der zuständigen Gemeinde(Hauptwohnsitz) beantragt werden. Er berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung durch einen volljährigen(18 Jahre) Fischereischeininhaber(staatliche Fischerprüfung) + Fischereierlaubnisschein (Tageskarte). Staatlicher Fischereischein (mit Prüfung) Der staatliche Fischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs. Ab 14 Jahre darf in unserem Fischereiverein mit gültiger Tageskarte und bestandener Fischerprüfung(Fischereierlaubnisschein) selbständig geangelt werden, ohne Aufsicht (18 Jahre + Fischerprüfung entfällt). Die Fischerprüfung darf ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden. In Kurzform Alle Jugendfischer die die Fischerprüfung noch nicht abgelegt oder bestanden haben dürfen nicht ohne Aufsichtsperson & Tageskarte angeln. Die Aufsichtsperson muß Inhaber der Fischerprüfung & 18 Jahre alt sein. Eltern müssen Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, sie werden für die Vergehen Ihrer Kinder belangt. Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung Infos unter : |
| Gabriele Krumpholz Oed 1 83623 Dietramszell Telefon: 08027/295 E-Mail: gabikrumpholz@onlinehome.de Internet: www.lehrgang-fischerpruefung.de |
| Schulungs-Gemeinschaft staatliche Fischerprüfung/Bayern Ansprechpartner: Gabriele Rauch Alte Heide 4 80805 München Tel. 089 / 368 97 01 Fax: 089 / 32 38 56 31 E-Mail: rauch@fischereiausbildung.de Homepage: http://www.fischerei-ausbildung.de |